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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Walz, Ebauer und Sieghörtner GbR (handelnd unter „4ward-IT“), Hochmeisterstr. 21/2, 72417 Jungingen (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über IT-Dienstleistungen, Beratung, Support, Wartung und verwandte Leistungen.

(2) Die Leistungen des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

(4) Ist mit dem Auftraggeber ein Wartungsvertrag geschlossen, gehen dessen Regelungen diesen AGB vor. Ergänzend gelten diese AGB.

(5) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung, dem Wartungsvertrag oder dem individuellen Angebot des Auftragnehmers.

(2) Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist.

(4) Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden dem Auftraggeber vor Ausführung angekündigt, sofern dies möglich und zumutbar ist, und nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen berechnet.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle erforderlichen Zugänge, Informationen und Räumlichkeiten aus seiner Sphäre zeitnah zur Verfügung, insbesondere administrative Zugangsdaten zu Systemen, Routern, Firewalls und Cloud-Diensten, den Remote-Zugang über die vereinbarte Software, Zugang zu den Räumlichkeiten für notwendige Vor-Ort-Termine sowie eine aktuelle Inventarliste der betreuten Geräte.

(2) Der Auftraggeber ist für eine ordnungsgemäße, regelmäßige Datensicherung seiner Systeme selbst verantwortlich. Soweit der Auftragnehmer das Backup im Rahmen eines Wartungsvertrags überwacht, übernimmt er keine Verantwortung für die tatsächliche Wiederherstellbarkeit der gesicherten Daten.

(3) Vor jeder Wartungs- oder Installationsmaßnahme stellt der Auftraggeber sicher, dass eine aktuelle Datensicherung vorliegt.

(4) Der Auftraggeber meldet wesentliche Änderungen seiner IT-Infrastruktur (neue Geräte, Standorte, Server oder Nutzer) unverzüglich an den Auftragnehmer.

(5) Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und können nach Aufwand abgerechnet werden.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, dem Wartungsvertrag oder der geltenden Preisliste des Auftragnehmers. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen sowie nach vorheriger Mahnung die Leistungserbringung einzustellen.

(4) Fahrtkosten innerhalb des üblichen Einsatzgebiets werden nicht gesondert berechnet. Materialkosten werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart.

§ 5 Servicezeiten und Reaktionszeiten

(1) Die regulären Servicezeiten sind:
– Montag bis Freitag, 9:00 – 17:30 Uhr: Soforthilfe als Best-Effort (Remote)
– Montag bis Freitag, 17:30 – 21:00 Uhr
– Samstag, 10:00 – 16:00 Uhr
Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage in Baden-Württemberg. Ausnahmen nach Absprache.

(2) Für Auftraggeber mit Wartungsvertrag gelten die dort vereinbarten Reaktionszeiten. Ohne Wartungsvertrag werden Anfragen schnellstmöglich während der Servicezeiten bearbeitet; eine feste Reaktionszeit wird nur im Rahmen eines Wartungsvertrags zugesichert.

(3) Die Reaktionszeit bezeichnet den Zeitraum zwischen Eingang der Störungsmeldung und der ersten qualifizierten Rückmeldung. Sie ist ausdrücklich keine Zusage für die Behebung der Störung und keine Verfügbarkeitsgarantie der Systeme.

(4) Außerhalb der Servicezeiten eingehende Anfragen werden zur nächsten verfügbaren Servicezeit bearbeitet.

(5) Als Notfall außerhalb der regulären Servicezeiten gelten ausschließlich: kompletter Serverausfall, vollständiger E-Mail-Ausfall sowie akute, dokumentierte Sicherheitsvorfälle (z. B. Ransomware-Befall). Performance-Probleme, einzelne Druckerausfälle oder Einzelnutzer-Probleme stellen keinen Notfall dar. Einsätze außerhalb der Servicezeiten erfolgen nach vorheriger Absprache und werden gesondert berechnet.

§ 6 Haftung

(1) Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, der Auftragnehmer, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch den Auftragnehmer, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Der Auftragnehmer haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrages bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Auftraggeber vertrauen darf.

(3) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch den Auftragnehmer, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

(4) Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Ebenso unberührt bleibt eine etwaige Haftung im Falle einer Übernahme einer Garantie.

(6) Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für die Verfügbarkeit der betreuten Systeme. Eine bestimmte Erfolgs- oder Verfügbarkeitsquote wird nicht zugesichert.

§ 7 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Vertragserfüllung bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln.

(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG.

(3) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Vertragserfüllung Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers erhält oder erhalten kann, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

(4) Bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Gesundheitsdaten in Arztpraxen) verpflichten sich beide Parteien zur Einhaltung der einschlägigen Vorschriften, insbesondere Art. 9 DSGVO, § 22 BDSG und § 203 StGB.

§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Einzelaufträge enden mit der Erbringung der vereinbarten Leistung.

(2) Wartungsverträge laufen für die im Vertrag vereinbarte Mindestlaufzeit und verlängern sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn sie nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf in Textform gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt).

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Eine Übergabe an einen nachfolgenden Dienstleister (Datenauszug, Übergabeprotokoll, Einweisung) erfolgt nur gegen gesonderte Beauftragung.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers (Jungingen).

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.